Einzelmaßnahmen Wärmeerzeugung
Förderfähig sind z.B effiziente Wärmeerzeuger oder Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien zu mindestens 25% für die Wärmeerzeugung verwendet.
Es gibt Förderung für:
Um Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen zu beantragen, muss ein Energieeffizienz-Experten (EEE) für Sie tätig werden. Der Fördersatz beträgt mindestens 10% der förderfähigen Kosten und ist auf maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Bitte beachten Sie, dass die verschiedenen Wärmeerzeugungsanlagen unterschiedlich gefördert werden.
Erhalten Sie eine Austauschprämie für Ihre Ölheizung
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage austauschen lassen, kommt zusätzlich zu den genannten Fördersätzen ein weiterer Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten hinzu. Sie bekommen einen zusätzlichen Bonus von 10 %, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen lassen. Eine weitere Möglichkeit, einen Bonus von 10 % zu erhalten, besteht darin, eine funktionstüchtige Gasheizung austauschen zu lassen. Es ist jedoch erforderlich, dass die Inbetriebnahme der Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Diese Bedingung gilt nicht für Gasetagenheizungen.
Nach dem Austausch ist es nicht mehr erlaubt, die Heizung mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder in der Nähe zu betreiben. Bei Bauftragung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes erhalten Sie 25% Ermäßigung auf die Gebühren, die für die Beantragung der Förderung anfallen. Diese belaufen sich in der Regel auf 5% des Brutto-Angebotspreises.
Hier eine Beispielrechnung für den Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe mit Wasser als Wärmequelle:
Darüber hinaus erhalten Sie bei Erstellung eines Sanierungsfahrplans einen Preisnachlass von 25% auf das Beraterhonorar, das 5% der Brutto-Angebotssumme gemäß HOAI entspricht.
Einzelmaßnahmen Gebäudehülle
Die Förderungen beziehen sich auf Maßnahmen, die an bereits bestehenden Gebäuden durchgeführt werden, um deren Energieeffizienz durch Verbesserungen an der Gebäudehülle zu erhöhen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise das Austauschen von Fenstern oder Türen sowie die Isolierung der Außenwände oder des Daches.
Fördermaßnahmen:

Die erwähnten Maßnahmen umfassen eine Förderung von 15% der förderfähigen Kosten. Dies gilt auch für die Energieberatung. Der Höchstbetrag, den Sie pro Wohneinheit innerhalb eines Kalenderjahres für energetische Sanierungen erhalten können, beträgt 60.000 Euro.
Wenn die Sanierung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans durchgeführt wird, erhalten Sie einen zusätzlichen Förderbonus von 5%.
