Einzelmaßnahmen Wärmeerzeugung

Förderfähig sind z.B effiziente Wärmeerzeuger oder Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien zu mindestens 25% für die Wärmeerzeugung verwendet.

Es gibt Förderung für:

Solarkollektoranlagen
Biomasseheizungen
Wärmepumpen
Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
EE-Hybride (Erneuerbare Energien-Hybridheizungen)
Gebäudenetz und Anschluss Gebäude- oder Wärmenetz

Um Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen zu beantragen, muss ein Energieeffizienz-Experten (EEE) für Sie tätig werden. Der Fördersatz beträgt mindestens 10% der förderfähigen Kosten und ist auf maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Bitte beachten Sie, dass die verschiedenen Wärmeerzeugungsanlagen unterschiedlich gefördert werden.

Solarthermieanlagen

mit 25 %

Biomasseheizungen

mit 10 %

Wärmepumpen

mit 25 % (5 %-iger Bonus möglich)

EE-Hybride (Erneuerbare Energien-Hybridheizungen)

mit 20 % (5 %-iger Bonus möglich)

Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

mit 25 %

Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetze

mit 25 %

Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetz

mit 25 %

Erhalten Sie eine Austauschprämie für Ihre Ölheizung

Wenn Sie Ihre Heizungsanlage austauschen lassen, kommt zusätzlich zu den genannten Fördersätzen ein weiterer Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten hinzu. Sie bekommen einen zusätzlichen Bonus von 10 %, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen lassen. Eine weitere Möglichkeit, einen Bonus von 10 % zu erhalten, besteht darin, eine funktionstüchtige Gasheizung austauschen zu lassen. Es ist jedoch erforderlich, dass die Inbetriebnahme der Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Diese Bedingung gilt nicht für Gasetagenheizungen.

Nach dem Austausch ist es nicht mehr erlaubt, die Heizung mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder in der Nähe zu betreiben. Bei Bauftragung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes erhalten Sie 25% Ermäßigung auf die Gebühren, die für die Beantragung der Förderung anfallen. Diese belaufen sich in der Regel auf 5% des Brutto-Angebotspreises.

Hier eine Beispielrechnung für den Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe mit Wasser als Wärmequelle:

25 % Förderung + 10 % Bonus + 5 % Bonus = 40 %

Darüber hinaus erhalten Sie bei Erstellung eines Sanierungsfahrplans einen Preisnachlass von 25% auf das Beraterhonorar, das 5% der Brutto-Angebotssumme gemäß HOAI entspricht.

Einzelmaßnahmen Gebäudehülle

Die Förderungen beziehen sich auf Maßnahmen, die an bereits bestehenden Gebäuden durchgeführt werden, um deren Energieeffizienz durch Verbesserungen an der Gebäudehülle zu erhöhen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise das Austauschen von Fenstern oder Türen sowie die Isolierung der Außenwände oder des Daches.

Fördermaßnahmen:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), Erneuerung und Aufbereitung von Vorhangfassaden

  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Außentoren

  • Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

  • Heizungsoptimierung und deren hydraulischer Abgleich

Die erwähnten Maßnahmen umfassen eine Förderung von 15% der förderfähigen Kosten. Dies gilt auch für die Energieberatung. Der Höchstbetrag, den Sie pro Wohneinheit innerhalb eines Kalenderjahres für energetische Sanierungen erhalten können, beträgt 60.000 Euro.

Wenn die Sanierung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans durchgeführt wird, erhalten Sie einen zusätzlichen Förderbonus von 5%.

Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?
Wir helfen gerne weiter.